Unsere ambulante Pflege

Seit 1991 für Sie da. Als Mensch. Persönlich. Individuell

Es ist das Bedürfnis eines jeden Menschen, ein selbstbestimmtes Leben in seiner gewohnten Umgebung zu führen. Erkrankungen oder
altersbedingte Einschränkungen erfordern Hilfestellungen, um aktiv am Gemeinschaftsleben teilnehmen zu können. Wir verstehen uns als
Begleitung, und Sie bestimmen Ihre Lebensführung und entscheiden, wann und wieviel Unterstützung Sie in Anspruch nehmen möchten.

Wir versorgen Sie entsprechend Ihrer individuellen Wünsche entweder bei Ihnen zu Hause, in einem gewohnten Umfeld oder im Betreuten Wohnen. Unsere Grundpflege umfasst unter anderem:

  • Körperpflege
  • Betten und Lagern
  • An- & Auskleiden
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit
  • Unterstützung beim Toilettengang
  • … und vieles mehr

Die Abrechnung der pflegerischen Leistungen kann über die Pflegeversicherung (Anspruch vorausgesetzt), Privat oder in Ausnahmefällen auch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Inhalte und Möglichkeiten.

Wir begleiten Menschen mit schweren und weit fortgeschrittenen Erkrankungen bis zum Lebensende in ihrer vertrauten Umgebung.

Unsere qualifizierten Mitarbeiter unterstützen die Betroffenen und ihre Familien in den schweren Stunden und Tagen seelisch und medizinisch
unter Einbeziehung aller gewünschten Menschen sowie ihrer Haus- und Fachärzte.

Um Leistungen der Behandlungspflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie keinen Pflegegrad (früher Pflegestufe). Diese Leistungen werden von Ihrem Hausarzt- bzw. Facharzt angeordnet. Dafür stellt Ihnen Ihr Arzt eine „Verordnung der häuslichen Krankenpflege“ aus. Auf dieser Verordnung legt Ihr Arzt genau fest, wie oft und in welchem Umfang Ihre Versorgung durch uns unterstützt werden soll.

Wir richten die Pflege auf das Ziel der jeweiligen Behandlung aus, um mit Ihnen gemeinsam das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vertrauen Sie dabei auf unsere jahrelange Erfahrung und Kompetenz! Unsere Unterstützung Ihrer Therapie beinhaltet unter anderem:

  • Verbände aller Art
  • Professionelles Wundmanagement
  • Injektionen (z. B. Insulin) und Blutzuckerkontrolle
  • Katheterpflege und -wechsel
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • … und vieles mehr nach ärztlicher Verordnung.

Die Hauswirtschaftliche Versorgung bezieht sich auf die Belange der Haushaltsorganisation und die Durchführung und Unterstützung bei den täglichen Haushaltsaufgaben.

Beispiele hierfür sind:

  • Wäsche waschen
  • Reinigung der Wohnung
  • Geschirr spülen
  • Staubsaugen
  • Müll herunterbringen
  • Einkaufen

Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistungen kann über die Pflegeversicherung (Anspruch vorausgesetzt), Privat oder in Ausnahmefällen auch über die Krankenkasse abgerechnet werden. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der Inhalte und Möglichkeiten.

Seit dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingeführt, die auf 125,- € festgesetzt wurden. Dies bedeutet für jeden Pflegebedürftigen, ab Pflegegrad 1, einen zusätzlichen Anspruch auf 125,- € pro Monat für Betreuungs- und hauswirtschaftliche Leistungen. Dieses Geld kann nur dafür eingesetzt werden und muss zweckgebunden sein. Unsere Leistung der hauswirtschaftlichen Dienstleistung, also der Einsatz einer Haushaltshilfe oder die Alltagbegleitung, können im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden. Die Abrechnung kann, beim bestehenden Pflegegrad, kostenlos für Sie, direkt über Ihre Pflegekasse laufen.

Unsere Leistungen im Bereich der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI setzen sich wie folgt zusammen:

  • Haushaltshilfe oder Alltagbegleitung
  • Besuchsdienst (Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele etc.)
  • Begleitung bei Besuchen, Spaziergängen, Friedhofsbesuchen usw.
  • Begleitung bei Arztbesuchen
  • Und vieles mehr…

Wir beraten pflegebedürftige Menschen, die sich entschlossen haben, ausschließlich Pflegegeld zu beziehen und keinen Pflegedienst zur Unterstützung der Grundpflege in Anspruch nehmen, sind vom Gesetzgeber zwingend verpflichtet, Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Werden diese Beratungseinsätze (durch einen Pflegedienst) nicht regelmäßig in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse ihr Recht auf Kürzung oder Streichung des Pflegegeldes durchsetzen.

Wir kümmern uns und helfen Ihnen wenn Ihre Angehörigen mal eine Auszeit benötigen. Sei es nur, um wichtige Besorgungen zu machen oder um eigene Arzttermine wahrzunehmen. Wenn Sie von Ihren Angehörigen bereits sechs Monate gepflegt werden, steht Ihnen Verhinderungspflege zu. Sie können damit Leistungen in Höhe von bis zu 1.612,- € jährlich oder 28 Tage in Anspruch nehmen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Betreuung:

  • Stundenweise Verhinderungspflege z. B. wenn für Ihre pflegenden Angehörigen ein Arztbesuch ansteht
  • Tageweise Verhinderungspflege z. B. während des Urlaubs Ihrer pflegenden Angehörigen

Ansprechpartner

Sozialstation Neustadt
Telefon: 033970 – 13219
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Frau Hetzke
Pflegedienstleitung
h.hetzke@diakonie-opr.de

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Frau Zillmann
Stellv. Pflegedienstleitung
s.zillmann@diakonie-opr.de

Diakonisches Werk Ostprignitz-Ruppin e.V.
Bahnhofstraße 11a
16816 Neuruppin

Telefon: 03391 – 4027290
E-Mail: Info@Diakonie-OPR.de

Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr – 16.00 Uhr

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